Handgelenksfraktur – Behandlung und Nachsorge

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Handgelenksfraktur – Behandlung und Nachsorge

Ein Sturz auf die ausgestreckte Hand kann die Speiche nahe dem Handgelenk brechen. Diese distale Radiusfraktur ist eine häufige Form des Handgelenksbruchs. Ob eine Ruhigstellung genügt oder eine Operation sinnvoll ist, hängt insbesondere von der Bruchstellung, der Stabilität und möglichen Begleitverletzungen ab.

Bewegung, Belastung, Arbeit und Sport

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Beschwerden und Diagnostik

Typisch sind Schmerzen, Schwellung und ein Bluterguss am Handgelenk. Manchmal ist eine Fehlstellung sichtbar. Auch Bänder, Sehnen, Nerven oder andere Knochen der Hand können verletzt sein. Dass sich einzelne Finger noch bewegen lassen, schließt einen Bruch nicht aus.

Zur Untersuchung gehören die Haut, die Durchblutung, das Gefühl und die Beweglichkeit der Finger. Röntgenaufnahmen zeigen Lage und Verlauf des Bruchs. Bei komplexer Gelenkbeteiligung kann eine Computertomografie für die Behandlungsplanung hilfreich sein. Weitere Untersuchungen richten sich nach dem Verdacht auf Begleitverletzungen.

Behandlung ohne Operation

Ein ausreichend stabiler Bruch in geeigneter Stellung kann mit einer Schiene oder einem Gips behandelt werden. Verschobene Bruchstücke müssen gegebenenfalls zunächst unter Schmerzbehandlung eingerichtet werden. Anschließend wird kontrolliert, ob die Stellung erhalten bleibt. Eine spätere Verschiebung kann den Behandlungsplan verändern.

Hochlagern und vorsichtiges Kühlen mit einer schützenden Stofflage können die Schwellung lindern. Ringe sollten frühzeitig abgenommen werden, soweit dies ohne zusätzliche Verletzung möglich ist. Schmerzmittel werden passend zu Beschwerden, Begleiterkrankungen und sonstigen Medikamenten ausgewählt.

Wann kommt eine Operation infrage?

Eine Operation wird unter anderem bei instabiler oder nicht ausreichend korrigierbarer Fehlstellung, relevanten Gelenkstufen sowie bestimmten Begleitverletzungen erwogen. Offene Verletzungen oder bedrohte Nerven und Gefäße können eine dringliche Versorgung erfordern. Alter, Knochenqualität, Alltag und persönliche Ziele fließen ebenfalls in die Entscheidung ein.

Die Bruchstücke können beispielsweise mit einer Platte und Schrauben stabilisiert werden. Je nach Verletzung kommen auch Drähte oder vorübergehend ein äußerer Halter zum Einsatz. Eine stabile Fixierung kann frühere Bewegung ermöglichen; sie bedeutet jedoch nicht automatisch volle Belastbarkeit.

Ruhigstellung, Bewegung und Belastung

Dauer und Art der Ruhigstellung werden individuell festgelegt. Kontrolltermine beurteilen Schwellung, Haut beziehungsweise Wunde, Bruchstellung und Heilungsfortschritt. Freie Finger sowie Ellenbogen und Schulter sollen im erlaubten Umfang bewegt werden. Übungen für das Handgelenk beginnen nach Freigabe; bei Bedarf unterstützt Handtherapie oder Physiotherapie.

Greifen, Heben und Abstützen stellen unterschiedliche Anforderungen. Besonders kräftiges Zupacken oder das Abstützen des Körpergewichts darf nicht allein deshalb gesteigert werden, weil die Schmerzen nachlassen. Kraft und Beweglichkeit können sich auch nach knöcherner Heilung weiter verbessern.

Beruf, Autofahren und Sport

Büroarbeit ist anders zu beurteilen als körperliche Arbeit mit Werkzeugen oder schweren Lasten. Besprechen Sie die konkreten Tätigkeiten und mögliche Anpassungen. Auch Autofahren braucht eine individuelle Beurteilung: Sicheres Lenken und rasches Reagieren müssen möglich sein; Ruhigstellung und beeinträchtigende Medikamente sind zu berücksichtigen. Sport beginnt schrittweise nach Kontrolle, besonders vorsichtig bei Sturzrisiko oder hoher Handbelastung.

Wann Sie rasch Hilfe brauchen

Neue Taubheit, kalte oder blasse Finger, zunehmende starke Schmerzen oder eine deutlich eingeschränkte Fingerbewegung müssen sofort ärztlich beurteilt werden. Das gilt auch bei einem stark drückenden Verband. Bei Fieber, zunehmender Wundrötung oder Wundsekret ist eine zeitnahe Kontrolle erforderlich. Warten Sie bei einem Notfall nicht auf einen Ordinationstermin; wenden Sie sich an eine Notfallambulanz beziehungsweise die Rettung unter 144.

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